Urlaubspflege
Wer einen Angehörigen pflegen muss, kommt selbst meist nicht dazu sich zu entspannen. Dieser Stress kann dem Pflegenden nicht nur physisch, sondern auch psychisch zusetzen. Eine Pflegeperson muss in jedem Fall versorgt werden, es wird also eine Vertretung benötigt. Um auch dem Pflegenden die Möglichkeit zur Erholung zu bieten, gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Die Urlaubspflege wird bei der zuständigen Pflegekasse für 28 Tage pro Kalenderjahr beantragt. Bei Genehmigung des Antrages erhält der pflegende Angehörige Geld für eine Pflegevertretung während des Urlaubes in Höhe von maximal 1.510 Euro. Voraussetzung ist ein 6-monatiges Bestehen der Pflegebedürftigkeit, die Zuordnung in eine Pflegestufe und der Nachweis, dass mindestens 10 Stunden täglich für die Pflege aufgewendet werden. Es ist nicht vorgeschrieben, ob die Pflegeperson sich durch eine Privatperson oder einen ambulanten Pflegedienst vertreten lässt, der ambulante Pflegedienst bietet jedoch einige Vorteile. Während einer privaten Vertretung alles genauer erklärt werden muss, kümmern sich bei einem ambulanten Pflegedienst qualifizierte Pflegekräfte mit Erfahrung während des Urlaubes optimal um den Patienten. Man muss sich also keine Gedanken machen, ob die Pflegeperson in der Zeit der Abwesenheit auch optimal versorgt ist. Die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes umfassen neben Körperpflege auch den Einkauf, die Begleitung außer Haus, Nahrungszubereitung und –aufnahme und hauswirtschaftliche Aufgaben. Auch eine spezielle Pflegeleistung, zum Beispiel für Demenz Erkrankte, können in Anspruch genommen werden. Es gehört jedoch nicht nur die eigentliche Pflegeleistung zum Service des ambulanten Pflegedienstes, sondern auch eine Kompetente Beratung in Bezug auf Antragsstellung und anderen Fragen zur Urlaubsvertretung.